Fachbereich 02
Urbanes Wildtiermanagement
Wildtiere verstehen. Konflikte fachgerecht lösen.
Waschbären auf dem Dachboden, Marder unter dem Dach, Tauben an der Fassade: Wildtiere nutzen Siedlungen als Lebensraum. Wir bewerten die Situation fachlich, berücksichtigen den rechtlichen Rahmen und zeigen Lösungen, die Gebäude schützen und Tiere nicht unnötig belasten.
- Bewertung von Konfliktsituationen
- Bauliche Prävention
- Rechtskonformes Vorgehen
- Beratung für Eigentümer und Kommunen
Überblick
Worum es geht
Wildtiere folgen Nahrung und Unterschlupf. Offene Mülltonnen, Futterreste, Komposthaufen und Zugänge zu Dachböden oder Zwischendecken machen den Siedlungsraum attraktiv. Wer nur einzelne Tiere entfernt, löst das Problem selten: Frei gewordene Reviere werden neu besetzt, solange die Ursachen bestehen.
Urbanes Wildtiermanagement setzt deshalb auf Analyse und Vorbeugung. Wo darüber hinaus Maßnahmen wie ein Fang erforderlich sind, stimmen wir das Vorgehen mit den Jagdausübungsberechtigten und den zuständigen Behörden ab.
Für wen wir tätig sind
- Haus- und Grundstückseigentümer
- Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen
- Kommunen und Ordnungsämter
- Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen
- Gewerbe und Industrie
- Landwirtschaft
Leistungen
Leistungen im Detail
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Situations- und Konfliktbewertung
Welche Art ist beteiligt, wo verschafft sie sich Zugang, welche Schäden sind entstanden und welche Risiken bestehen, etwa durch Verkotung, beschädigte Dämmung oder Kabelverbiss?
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Bauliche Prävention
Konzepte zum Verschließen von Zugängen, Kletterschutz an Fallrohren, Rückschnitt von Bewuchs am Gebäude sowie Schutz von Dachflächen und Lüftungsöffnungen.
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Vergrämung
Tierschutzgerechte Maßnahmen, die Tiere dazu bewegen, ein Quartier zu verlassen, ohne dass Jungtiere eingeschlossen oder von den Elterntieren getrennt werden.
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Abstimmung mit Behörden und Jägerschaft
Ist ein Fang oder eine Entnahme erforderlich, klären wir Zuständigkeiten und Genehmigungen und koordinieren das Vorgehen mit den zuständigen Stellen.
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Beratung für Kommunen
Konzepte für den Siedlungsraum, fachliche Information der Bürgerinnen und Bürger sowie Hinweise zu Fütterung, Abfallmanagement und Grünflächenpflege.
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Schadensdokumentation
Fotodokumentation und fachliche Einschätzung von Schäden und ihrer Ursache, zum Beispiel als Grundlage für Handwerksbetriebe oder die Abstimmung mit Ihrer Versicherung.
Wildtierarten
Typische Arten im Siedlungsraum
Lebensweise, Rechtsstatus und geeignete Maßnahmen unterscheiden sich von Art zu Art deutlich.
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Kleinbär
Waschbär
Nutzt Dachböden, Schornsteine und Zwischendecken als Quartier. Verkotung, zerstörte Dämmung und Dachschäden sind die Folge. Der Waschbär steht auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten.
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Marderartige
Steinmarder
Typischer Bewohner von Dachböden und Zwischendecken. Lärm, Geruch, verschleppte Beutereste sowie Schäden an Dämmung und Kabeln sind häufige Anzeichen.
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Hundeartige
Rotfuchs
Zunehmend in Gärten, Parks und Grünanlagen anzutreffen. Baue unter Gartenhäusern, Terrassen oder Fundamenten führen zu Konflikten.
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Vögel
Stadttauben
Kot an Fassaden, Balkonen und Dächern verursacht Verschmutzung, Materialschäden und hygienische Belastungen. Gefragt sind tierschutzgerechte Abwehrsysteme.
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Nagetiere an Gewässern
Nutria und Bisam
Untergraben Ufer, Böschungen und Dämme. Beide Arten stehen auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten.
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Geschützte Arten
Siebenschläfer, Fledermäuse, Gebäudebrüter
Diese Arten sind besonders oder streng geschützt. Maßnahmen an ihren Quartieren sind nur mit naturschutzrechtlicher Genehmigung zulässig.
Vorgehen
So arbeiten wir
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Anfrage und Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihre Beobachtungen, zum Beispiel Geräusche, Spuren, Zeiten und Fotos. Wir schätzen ein, um welche Art es sich wahrscheinlich handelt.
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Ortsbesichtigung
Wir prüfen Zugänge, Spuren, Schäden und mögliche Jungtiere und ermitteln, was das Objekt für die Tiere attraktiv macht.
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Rechtliche Einordnung
Wir berücksichtigen Jagd-, Naturschutz- und Tierschutzrecht, Schonzeiten und den Status des Grundstücks.
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Maßnahmenkonzept
Sie erhalten ein Konzept aus Prävention, Vergrämung und gegebenenfalls abgestimmten weiteren Maßnahmen.
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Umsetzung und Kontrolle
Zugänge werden erst verschlossen, wenn sicher ist, dass sich keine Tiere mehr im Gebäude befinden. Anschließend prüfen wir die Wirksamkeit.
Rechtlicher Rahmen
Rechtlicher Rahmen
- Jagdrecht
- Waschbär, Steinmarder und Fuchs unterliegen in Nordrhein-Westfalen dem Jagdrecht. Fang und Tötung sind Jagdausübung und den Jagdausübungsberechtigten oder Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis vorbehalten.
- Befriedete Bezirke
- Wohngrundstücke und Gebäude gehören in der Regel zu den befriedeten Bezirken, in denen die Jagd ruht. Maßnahmen wie ein Fang bedürfen dort einer Genehmigung der unteren Jagdbehörde.
- Schonzeiten und Elterntierschutz
- Während der Setz- und Aufzuchtzeit dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden (§ 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz). Das gilt auch für jagdbare Arten ohne Schonzeit.
- Tierschutz
- Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (Tierschutzgesetz). Vergrämung und Verschluss von Zugängen dürfen Tiere nicht einschließen oder verletzen; Abwehrsysteme für Tauben müssen so angebracht sein, dass sich Vögel nicht verfangen.
- Naturschutz und invasive Arten
- Das Bundesnaturschutzgesetz schützt die Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten, etwa von Fledermäusen und Gebäudebrütern wie dem Mauersegler. Waschbär, Nutria und Bisam stehen auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014).
Die Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und behördlichen Vorgaben. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen
Darf ich einen Waschbären auf meinem Dachboden selbst fangen?
Nein, nicht ohne Weiteres. Der Waschbär unterliegt in Nordrhein-Westfalen dem Jagdrecht, und auf Wohngrundstücken ist für einen Fang in der Regel eine behördliche Genehmigung erforderlich. Wir beraten Sie zum Vorgehen und stellen den Kontakt zu den zuständigen Stellen her.
Wann darf ich Zugänge zum Dachboden verschließen?
Erst wenn sicher ist, dass sich keine Tiere mehr im Gebäude befinden. Im Frühjahr und Frühsommer ziehen viele Arten Jungtiere auf. Werden diese eingeschlossen, verenden sie qualvoll, und es entstehen Geruchs- und Folgeschäden.
Hilft es, die Tiere einfach wegzufangen?
Meist nur kurzfristig. Frei gewordene Reviere werden neu besetzt, solange Nahrung und Unterschlupf vorhanden sind. Dauerhaft wirken die Beseitigung der Anziehungsfaktoren und bauliche Prävention.
Was kann ich selbst vorbeugend tun?
Mülltonnen sichern, keine Speisereste auf den Kompost geben, Tierfutter nicht im Freien stehen lassen, Bäume und Rankpflanzen am Haus zurückschneiden und Fallrohre mit einem Kletterschutz versehen. Bei einer Ortsbesichtigung nennen wir Ihnen die Schwachstellen Ihres Gebäudes.
Übernimmt die Versicherung die Schäden?
Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Eine fachliche Dokumentation der Schäden und ihrer Ursache erleichtert die Klärung mit dem Versicherer.
Wildtiere am oder im Gebäude?
Beschreiben Sie uns Ihre Beobachtungen. Wir ordnen die Situation fachlich und rechtlich ein und zeigen Ihnen geeignete Lösungen.
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